Ich will hier nicht klugscheißern, aber lt. Art. 23+24 Zollbefreiungsverordnung spricht man von einer Befreiung der EinfuhrUSt. bei einem Gesamtbetrag <= 22,00 EUR.
Das mit den 5,-- EUR betrifft die Zollgebühren für die Lagerung der Sendung.
Diese beträgt 0,50 Eurocent pro Tag und hat mit der Einfuhrumsatzsteuer nichts zu tun.
Sollte man innerhalb von 10 Tagen seine Ware abholen, werden für Lagerung dem Zoll gegenüber keine Kosten fällig.
Ist der Gesamtwarenwert aber z.B. 22,01 EUR, dann sind die dafür anfallenden 4,18 EUR USt. immer fällig.
Papa Staat besteht da auf jeden Cent seiner USt. . Garantiert.
Nachgewiesen wird beim Zoll der Warenwert durch Zahlungsbelege, oft sogar einhergehend mit einer Rechnung, um den Bezug der Ware zur Zahlung herzustellen.
Diese Belege sind grundsätzlich im Original vorzulegen, Kopien werden i.d.R. aber auch anerkannt.
Kauft man über 150,-- EUR Waren ein, dann wird noch ein prozentualer Anteil Zoll aufgerechnet, oder wie man landläufig sagt "verzollt".
Es bleibt hierbei also nicht allein bei der EinfuhrUSt. .
Dann gibt es auch noch Verbrauchsteuern bei z.B. Alkohol, Tabak etc.!
So war es jedenfalls noch vor einigen Tagen. Den ganzen vorstehenden Krimskrams habe ich nirgends rauskopiert, sondern
aus Erfahrung heraus geschrieben.
Ich mache ab und zu Sonderbeschaffungen auf Kundenanfrage hin, die meist aus Nicht-EU-Staaten kommen.
Allerdings gestehe ich, dass diese Geschäfte immer über 150,-- EUR liegen.
Betrifft aber unseren aktuellen Netzteilfall überhaupt nicht, denke ich mal.
Ich habe wenig Ahnung von 3D-Druckern, leeeeider aber zumindest etwas von dieser Steuer und Zollsache.